Eigenjagd Wiebelhausen neu verpachtet

Ab dem 01. April 2025 ist Simon Menk neuer Pächter der Eigenjagd Wiebelhausen, der Waldgenossenschaft Würgendorf.

Damit endet die Pachtzeit von Peter Schäfer und seiner Frau Susen nach 17 Jahren.

Für die erfolgreiche Zusammenarbeit möchten wir uns an dieser Stelle nochmals bedanken.

Vor uns liegt die große Aufgabe der Wiederbewaldung, nach der Borkenkäfer Kalamität. In Wiebelhausen werden wir in diesem Jahr mit den ersten Aufforstungen am Hang des Weisenberges beginnen. Es werden weitere große Flächen folgen.

Gemeinsam mit dem neuen Pächter müssen wir diese Investitionen schützen und weiter entwickeln.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Simon Menk und seinem Team.

50 Jahre Gemeinschaftswaldgesetz

Die gesetzliche Grundlage der Arbeit aller Waldvorstände, das Gesetz über den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeinschaftswaldgesetz) feiert am 08. April 2025 seinen 50. Geburtstag.

Schon 1562 wurde die Haubergwirtschaft mit der „Holz und Waldordnung des Grafen Johann zu Nassau“ erstmals geregelt. Weitere Haubergordnungen durch die nassauischen Landesherren folgten. 1834 wurde die erste preußische Haubergordnung für die Siegener Hauberggenossenschaften erlassen. Sie wurde durch die bis 1975 gültige Haubergordnung von 1879 abgelöst.

Am 08.Aprill 1975 trat dann das Gesetz über den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

 

Wie aus dem Diagramm am Ende ersichtlich, gehört die WG Würgendorf mit Ihren mehr als 650 ha zu den 6 größten Waldgenossenschaften in NRW.

 

Die folgenden Informationen sind ein Auszug von der Seite https://www.wald-und-holz.nrw.de/wald-in-nrw/gemeinschaftswald

Was sind Waldgenossenschaften?

Waldgenossenschaften sind überwiegend Waldbesitz altrechtlicher Gemeinschaften deren Rechtsverhältnisse seit 1975 einheitlich durch das sogenannte Gemeinschaftswaldgesetz NRW geregelt sind. Die Waldgemeinschaften werden seitdem hinlänglich als Waldgenossenschaften bezeichnet

Darüber hinaus gibt es Waldgenossenschaften nach dem Konzept der Bürgerwaldgenossenschaften gemäß Koalitionsvertrag NRW, welche nach Genossenschaftsrecht organisiert sind. (s.a Bürgerwaldgenossenschaften)

Gemeinschaftswald im Sinne dieses Gesetzes definiert sich zum einen durch seine besondere eigentumsrechtliche Form, nach der das Eigentum an Grundstücken und Waldbeständen den Anteilberechtigten gemeinschaftlich zusteht. Zum anderen wird er durch den Geltungsbereich des Gesetzes (§ 1) auf diejenigen gemeinschaftlichen Waldungen beschränkt, die vor 1975 unter die dort genannten fünf Vorgängergesetze fallen.

Waldgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Dennoch ist der Gemeinschaftswald dem sogenannten Privatwald zuzurechnen. Innerhalb des Privatwaldes, der als Waldbesitz in NRW mit ca. 64% der Waldfläche dominierend ist, ist der Gemeinschaftswald mit einer Flächengröße von ca. 43.000 ha vertreten, dies entspricht einem Gesamtanteil von ca. 4,5 % der Gesamtwaldfläche Nordrhein-Westfalens.

Historischer Hintergrund

Die geschichtlichen Grundlagen des Gemeinschaftswaldes in NRW sind nicht einheitlich, sondern basieren auf unterschiedlichen Entwicklungen. Einerseits sind die nutzungstechnischen Voraussetzungen der gemeinsamen Haubergsbewirtschaftung mit der sich daraus im Siegerland entwickelten Gesetzgebung ein Schwerpunkt, zum anderen basieren viele gemeinschaftliche Waldbesitzformen auf dem preußischen Gesetz über gemeinschaftliche Holzungen von 1881.

Drohende Waldbesitzaufteilungen mit folgendem Kleinstwaldbesitz haben unter hessischer Hoheit zu den Olper Jahnschaften geführt, in Wittgenstein wurden die positiven Erfahrungen der Siegerländer Haubergswirtschaft als Grundlage für eine gesetzliche Regelung zur Bewirtschaftung gemeinschaftlichen Eigentums herangezogen.

Diese aufgeführten gemeinschaftlichen Waldbesitzformen (sowie einige weitere gemeinschaftliche Eigentümer) wurden mit dem Gesetz über den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein-Westfalen – Gemeinschaftswaldgesetz – vom 8.4.1975 (GWG) zusammengefasst und der Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Flächen einheitliche Regelungen vorgegeben.

Regionalforstamt Anzahl WG`en Waldfläche (ha) Anzahl Anteilseigner
Siegen- Wittgenstein 177 31.027 15.245
Kurkölnisches Sauerland 55 5.687 1.635
Oberes Sauerland 12 3.751 544
Hochstift 7 887 391
Soest-Sauerland 4 1.245 92
Bergisches Land 3 221 67
Rhein-Sieg-Erft 1 95 21
Ruhrgebiet 1 150 16
Summe 260 43.063 18.011

Weitere Informationen:

 Gemeinschaftswald in Nordrhein Westfalen

Gemeinschaftswaldgesetz

Genossenschaftsversammlung 2025

Genossenschaftsversammlung am

Freitag 28. März 2025 um 19:30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Würgendorf – Großer Saal

 

 

Tagesordnung und Einladung:

Hier Klicken zum Ansehen der offiziellen  Einladung_zur_Waldversammlung_2025

 

Falls Sie nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, besteht die Möglichkeit unter Vehttps://www.wald-wuergendorf.de/wp-content/uploads/2024/03/Einladung_zur_Waldversammlung_2024.pdfrwendung einer Vollmacht eine Vertretung zu bestimmen.

Diese Vollmacht muss vor der Versammlung beim Vorstand bzw. bei der Eingangskontrolle abgegeben werden.

Sie benötigen eine Vollmacht ? Hier finden Sie den Vordruck Vollmacht

 

Florian Burbach 9 Quad-01

Im Frühjahr 20204 stelle der Löschzug Würgendorf der Feuerwehr Burbach ein bis Dato in der hiesigen Region einzigartiges Fahrzeug in Dienst.

Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr im Nachgang zur Borkenkäferkalamität wurde im Löschzug Würgendorf nach Lösungen gesucht, schnell und effizient im Gelände agieren zu können. Trotz zum Teil gut ausgebauter Waldwege sind Brandherde im Wald mit modernen Einsatzfahrzeugen nur langsam zu erreichen. Zudem sind Waldflächen zum Teil mehrere Hektar groß und die Entfernung vom nächsten Weg zum Einsatzort kann schon einmal mehrere hundert Meter betragen. Hier tritt nun Quad-01 auf den Plan. Mit diesem geländegängigen Fahrzeug und seinem Löschmodul (Tankinhalt 320 l, max. Druck 40 bar, Durchfluss 36 l/min) kann auch in unwegsamen Gelände schnell Wasser vor Ort gebracht werden. Auch Personen und Material können im Gelände transportiert werden.

Seit vielen Jahrzehnten kooperieren die Waldgenossenschaft Würgendorf und die Feuerwehr Burbach z.B. durch die Bereitstellung von Flächen für Motorsägenkurse und Flächen für Übungen zur Brandbekämpfung im Wald. So war es auch für uns selbstverständlich uns mit einer großzügigen Spende am Löschmodul des Quad zu beteiligen.

Zwischenzeitlich wurden auch Fahrertrainings im Gelände durchgeführt.

Brennholz 2025 – Laubholzversteigerung

Die diesjährige Brennholzversteigerung erfolgt am
Samstag den 22. Februar 2025

Treffpunkt ist  um 8:00 Uhr in Wiebelhausen an der Kreuzung Weiher/Autobahnbrücke/ Kalteiche

Zufahrt über Brandwasen. Google Maps (50.783111, 8.120500)

Die meisten Lose befinden sich in der Nähe vom Weiher, es handelt sich überwiegend um Eichen.

Ferner gibt es bei weiterer Nachfrage einige Hauberge in der Hude

und vereinzelt gibt es auch Buchen am Hellenrain und im Bachwald.

Zum Erwerb von Brennholz sind nur folgende Personen berechtigt:
1. alle Anteilseigner der Waldgenossenschaft Würgendorf
2. Einwohner der Ortsteils Würgendorf.

Ein Motorsägenführerschein muss vorgelegt werden, bzw. dem Vorstand bereits vorliegen.

 

Bitte eine ausgefüllte Selbswerber Erklärung zu Versteigerung mitbringen

Die Selbstwerber Erklärung und weitere Info’s gibt es hier: Informationen für Selbstwerber

Pflanzaktion mit Firma FeBa

In einer gemeinsamen Pflanzaktion mit dem zuständigen Revierförster, Maik Hoffmann und dem
Vorsitzenden der Waldgenossenschaft Würgendorf, Herr Rolf Reuter, pflanzten die FeBa-Azubis
3.000 Stieleichen entlang des Rothaarsteiges, unweit des Firmenstandortes.


Geschäftsführender Gesellschafter Herr Simon Menk, welcher selbst sehr naturverbunden ist, liegt
der Wald um Burbach am Herzen und darum war es ihm ein besonderes Anliegen die Aufforstung der
vielen Brachflächen auch finanziell zu unterstützen.


Am Donnerstag, den 21. März starteten 10 FeBa-Azubis mit den Ausbildern und der
Geschäftsführung in das Waldgebiet bei Würgendorf. Ausgestattet mit Bohrer, Handschuhen,
Gummistiefeln und Co ging es ans Werk. In Teamarbeit wurden die erforderlichen Arbeitsgänge vom
Vorbereiten der Löcher, Einsetzen und Verdichten der Setzlingen und Markierung der Stäbe, mit viel
Spaß aber auch körperlichem Einsatz verrichtet.

Nach getaner Arbeit genossen die Helfer einen kleinen Snack in geselliger Runde.

Ab heute können wir den Bäumen beim Wachsen zusehen.

Genossenschaftsversammlung 2024

Genossenschaftsversammlung am

Freitag 05. April 2024 um 19:30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Würgendorf – Großer Saal

 

 

Tagesordnung und Einladung:

Hier Klicken zum Ansehen der offiziellen  Einladung_zur_Waldversammlung_2024

 

Falls Sie nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, besteht die Möglichkeit unter Verwendung einer Vollmacht eine Vertretung zu bestimmen.

Diese Vollmacht muss vor der Versammlung beim Vorstand bzw. bei der Eingangskontrolle abgegeben werden.

Sie benötigen eine Vollmacht ? Hier finden Sie den Vordruck Vollmacht

 

Brennholz 2024 – Laubholzversteigerung

Die diesjährige Brennholzversteigerung erfolgt am
Samstag den 02. März 2024

Treffpunkt ist  um 8:00 Uhr in der Werkstraße am Abzweig „Klein Seil- und Hebetechnik“

Die meisten Lose brfinden sich in der Struth, an der Höh oberhalb vom Fischweiher, am Schuppen im Weidekamp, oberhalb vom Skihang, am Dnkmal, in der Hude, an den Wegen im Bachwald, im Stein und in Wiebelhausen am Weiher

Zum Erwerb von Brennholz sind nur folgende Personen berechtigt:
1. alle Anteilseigner der Waldgenossenschaft Würgendorf
2. Einwohner der Ortsteils Würgendorf.

Ein Motorsägenführerschein muss vorgelegt werden, bzw. dem Vorstand bereits vorliegen.

 

Bitte eine ausgefüllte Selbswerber Erklärung zu Versteigerung mitbringen

Die Selbstwerber Erklärung und weitere Info’s gibt es hier: Informationen für Selbstwerber

Genossenschaftsversammlung 2023

Genossenschaftsversammlung am

Freitag 24. März 2023 um 19:30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Würgendorf – Großer Saal

Tagesordnung und Einladung:

Hier Klicken zum Ansehen der offiziellen  Einladung_zur_Waldversammlung_2023

Falls Sie nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, besteht die Möglichkeit mit der beiliegenden Vollmacht eine Vertretung zu bestimmen.

Diese Vollmacht muss vor der Versammlung beim Vorstand bzw. bei der Eingangskontrolle abgegeben werden.

Sie benötigen eine Vollmacht ? Hier finden Sie den Vordruck Vollmacht

 

Brennholz 2023 – Laubholzversteigerung

Wir werden in diesem Jahr die Versteigerung wieder traditionell vor Ort im Wald durchführen.
Treffpunkt ist am Samstag den 25. Februar 2023 um 8:00 Uhr am Erlenweiher.

Wegen der Vielzahl von Losen und deren großflächige Verteilung im Bereich der
Waldgenossenschaft Würgendorf kann es notwendig sein, einen 2ten Versteigerungstermin
anzusetzen.

Sollte ein weiterer Versteigerungstermin benötigt werden, werden wir den Termin hier bekanntgeben. 

Eventuell sind auch noch geringe Mengen an Fichtenholz zu verkaufen. Interessenten wenden sich bitte
Per Email an Rechner@wald-wuergendorf.de

Zum Erwerb von Brennholz sind nur folgende Personen berechtigt:
1. alle Anteilseigner der Waldgenossenschaft Würgendorf
2. Einwohner der Ortsteils Würgendorf.

Ein Motorsägenführerschein muss vorgelegt werden, bzw. dem Vorstand bereits vorliegen.

 

Bitte eine ausgefüllte Selbswerber Erklärung zu Versteigerung mitbringen

Die Selbstwerber Erklärung und weitere Info’s gibt es hier: Informationen für Selbstwerber