Informationen für Selbstwerber

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Hier finden Sie alle Informationen die benötigt werden, um als Brennholzselbstwerber in der Waldgenossenschaft tätig zu werden.

Sie benötigen einen sogenannten „Motorsägenführerschein „, um die Befähigung zum aufarbeiten von Brennholz nachweisen zu können.
Dieser Schein muß dem Vorstand in Kopie übergeben werden.

Es ist eine Selbswerber-Erklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben.
Hiermit wird bestätigt, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden und die Genossenschaft vont etwaigen Ansprüchen im Fall eines Unfalles freigestellt wird.
Diese Erklärung muß jährlich neu abgegeben werden.
Sie wird  bei Versteigerungsbeginn dem Auktionator übergeben.
Die Selbstwerber – Erlärung kann hier herunter geladen werden.

Im Merkblatt „Arbeitssicherheit aktuell – Waldarbeit“ sind nochmals einige Grundlegende Sicherheitsinformationen zusammengefasst
Das Merkblatt Arbeitssicherheit aktuell – Waldarbeit kann hier herunter geladen werden.

 

Weitere Informationen und Broschüren zum Thema findet man auf der Internetseite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
SVLFG – Waldarbeit

Besonders zu empfehlen ist hier die Broschüre:
Waldarbeit – Sicherheit und Gesundheitsschutz